A.9 In der Stellungnahme der Gemeinde B___ vom 24. Juni 2016 zum Rekurs wurde unter anderem ausgeführt, dass die verlangten Kostenvoranschläge zwischenzeitlich eingetroffen seien. Der Gemeinderat werde nächstens über die Übernahme der Kostenvoranschläge der Zahnarztpraxis C___ AG vom 13. April 2016 über Fr. 390.60 sowie vom 18. April 2016 über Fr. 155.-- entscheiden. Weiter wurde ausgeführt, dass die Rechnung für die Behandlungen vom 22. März – 19. April 2016 in Höhe von Fr. 863.35 zwischenzeitlich eingegangen sei und der Gemeinderat nächstens über die Kostenübernahme entscheiden werde.9