Weiter sei die Behandlung vom 19. April 2016 im Betrag von Fr. 390.60, für welche er ebenfalls einen Kostenvoranschlag eingegeben habe, zu übernehmen. Zudem sei die Notfallbehandlung vom 22. und 24. März 2016 im Betrag von Fr. 317.75, für welche er keinen Kostenvoranschlag eingegeben habe, ebenfalls gemäss den SKOS- Richtlinien zu übernehmen.7