• der Zahnarztrechnung vom 31.08.2016 / Kostenvoranschlag Zahnbehandlung vom 01.09.2016; wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist bzw. diese nicht infolge Gegenstandslosigkeit abzuschreiben ist. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Es werden keine Entschädigungen zugesprochen.