einreichen mit dem Antrag, die Gemeinde sei zu verpflichten, umgehend über die Begleichung der beigelegten Rechnungen entscheiden. Die Beschwerdeführerin begründete ihre Rechtsverweigerungsbeschwerde im Wesentlichen damit, dass sie diverse Rechnungen bei der Gemeinde eingereicht und um deren Übernahme gebeten habe. Nachdem ihr diesbezüglich seitens der Gemeinde weder Bescheid gegeben worden sei noch eine Auszahlung der beantragten Beträge stattgefunden habe, sei die Gemeinde zu verpflichten, umgehend über die beantragten Kostenübernahmen zu entscheiden. Was die Beschwerdeführerin seit Juni 2016 erlebe, sei der „Gipfel der Schlamperei.“