Seite 3 beigelegt, wonach der Rechtsvorschlag gegen die Betreibung der eidgenössischen Finanzverwaltung aufgehoben werde und er der Eidgenossenschaft Fr. 1‘092.45 (Vorschuss), 5% Zins ab Mahnung von Fr. 26.20 und Betreibungskosten von Fr. 112.65, total also Fr. 1‘231.30 zu bezahlen habe.