Die Zahlung setze sich zusammen aus dem (Rest-)Grundbedarf April 2016 von Fr. 482.65, 3 Ster Brennholz von Fr. 300.--, Leistungsabrechnungen der Krankenkasse von Fr. 439.60, Haushaltsversicherung (Februar – April 2016) von Fr. 26.-- und dem Hypothekarzins anteilsmässig Februar – April 2016 von Fr. 585.--. Weiter wurde ihm mitgeteilt, dass die Überweisung erst erfolge, wenn er die fehlenden Kontoauszüge vom 1. Februar 2015 – 29. Februar 2016 für das Konto CH97… zugestellt habe. Hinsichtlich der Zahnarztkosten wurde festgehalten, dass der Gemeinderat B___ als zuständige Sozialhilfekommission über die Übernahme der Kosten entscheiden werde.