d. Die schematische Abstufung gilt auch bei einer nur kurzfristigen Geschwindigkeitsüberschreitung, wie sie typischerweise beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer vorkommt (vgl. in diesem Zusammenhang auch Urteile des Bundesgerichts 6B_33/2015 vom 5. Mai 2015, E. 1.2; 6B_193/2008 vom 7. August 2008, E. 2.3; 6A.4/2006 vom 27. Februar 2006, E. 3, je m.w.