Dabei stehen die vom Bundesgericht festgesetzten Limiten einerseits im Dienst der Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit, andererseits ist ein gewisser Schematismus angesichts der Häufigkeit von Geschwindigkeitsüberschreitungen unabdingbar, indem er den Behörden eine einfache Bewältigung dieses Massenphänomens ermöglicht. Eine schematische Rechtsanwendung bedeutet, dass die konkreten Umstände des Einzelfalls grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Liegen jedoch im Einzelfall besondere Umstände vor, müssen diese mit Blick auf das Verhältnismässigkeitsprinzip bei der Festlegung der Art und Dauer der ausgesprochenen