Seite 7 2.4 Insoweit der Beschwerdeführer argumentiert, die Staatsanwaltschaft Appenzell Innerrhoden sei in bindender Weise von einem leichten bzw. geringen Verschulden ausgegangen und daraus sinngemäss zu folgern scheint, es liege eine leichte Widerhandlung gegen das SVG im Sinn von Art. 16a SVG vor, so ist dem Folgendes entgegenzuhalten: