eingereicht wurde, ist auf die Beschwerde einzutreten. 2. Materielles 2.1 Der Beschwerdeführer verlangt eine blosse Verwarnung anstelle des ihm von der Beschwerdegegnerin auferlegten und von der Vorinstanz bestätigten Ausweisentzugs. Zur Begründung dieses Antrags verweist er namentlich auf das Urteil des Bundesgerichts 1C_402/2015 vom 10. Februar 2016, E. 2.3 und hält gestützt auf diese Rechtsprechung dafür, es sei auf die Sachverhaltsfeststellungen der Staatsanwaltschaft Appenzell Innerrhoden abzustellen, sowohl bezüglich Tatbestand als auch bezüglich Verschulden. Aus dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft