C. Am 14. Oktober 2016 verfügte das Strassenverkehrsamt Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend auch: Beschwerdegegnerin) aufgrund der Geschwindigkeitsüberschreitung im Sinn einer Administrativmassnahme einen Führerausweisentzug des Beschwerdeführers für die Dauer eines Monats während der Zeit vom 1. bis 31. Dezember 2016. Ausserdem wurden die Verfahrenskosten im Betrag von Fr. 270.-- dem Beschwerdeführer auferlegt.