B. Am 24. Mai 2016 erliess die Staatsanwaltschaft Appenzell Innerrhoden gegen den Beschwerdeführer einen Strafbefehl. Der Beschwerdeführer wurde einer Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit schuldig gesprochen. Ihm wurden eine Busse im Betrag von Fr. 600.-- sowie die Verfahrenskosten im Betrag von insgesamt Fr. 205.30 auferlegt. Dieser Strafbefehl erwuchs unangefochten in Rechtskraft.