Beschwerdegegnerin Strassenverkehrsamt Appenzell Ausserrhoden, Dorfplatz 5, 9043 Trogen Gegenstand Führerausweisentzug Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers: 1. Es sei der Rekursentscheid des Departementes Inneres und Sicherheit vom 1./ 6.12.2016 sowie die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 14.10.2016 aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführer sei in Anwendung von Art. 16a Abs. 1 lit. a sowie Abs. 3 SVG zu verwarnen. 3. Alles unter Kosten und Entschädigungsfolgen zulasten der Rekursgegnerin. b) der Vorinstanz: Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolge zulasten des Beschwerdeführers. Sachverhalt