Seite 2 Schreiben vom 28. November 2013 um Feststellung der effektiven Nationalität von A___. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass die von ihm vorgelegte italienische Identitätskarte gefälscht war, wurde A___ mit Strafbefehl vom 18. November 2014 der Täuschung von Behörden sowie Fälschung von Ausweisen schuldig gesprochen. Mit Urteil vom 10. Januar 2017 sprach auch das Obergericht A___ der Täuschung der Behörden i.S.v. Art. 118 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG, SR 142.20)