a) der Beschwerdeführerin: Gemäss Beschwerde gegen den Entscheid des Departements Gesundheit und Soziales vom 23. November 2016 in Sachen Rechtsverweigerungsbeschwerde von A___ vom 9. August 2016: 1. Der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und an die Vorinstanz zurückzuweisen mit der Auflage, einen neuen Entscheid zu erstellen, bei dem berücksichtigt wird, dass innert der in der Fristsetzung vom 17. August 2016 gesetzten Frist bis am 7. September 2016 um keine rechtsgenügliche Fristverlängerung ersucht wurde.