Die Ehefrau habe sehr widersprüchliche Aussagen gemacht, was ihre Glaubwürdigkeit sehr stark einschränke. Umgekehrt hätten nicht nur die Umfeldabklärungen des Departementes, sondern auch die weiteren Ereignisse in Zusammenhang mit diesem Verfahren sehr starke Hinweise und Indizien darauf ergeben, dass der Rekurrent ganz offensichtlich nicht mehr gewillt gewesen sei, diese Ehe weiterzuführen. Konkret lägen Aussagen und Indizien vor, dass der Rekurrent bereits im Frühjahr bei D___ gelebt habe. Da das Zusammenleben deutlich weniger als drei Jahre gedauert habe, habe der Rekurrent gestützt auf Art.