G. Mit Schreiben vom 19. Februar 2018 liess der Beschwerdeführer eine Replik einreichen und damit stillschweigend auf eine mündliche Verhandlung verzichten. In der Folge liess er mit Schreiben vom 18. April 2018 mitteilen, dass er und seine Lebenspartnerin am XX.XX.2018 Eltern eines Sohns geworden seien.