B. Mit Entscheid vom 12. Dezember 2016 genehmigte die Einzelrichterin des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden eine Vereinbarung der Ehegatten, in welcher u. a. festgestellt wurde, dass diese seit dem 25. September 2016 getrennt leben. Nach der Gewährung des rechtlichen Gehörs wiederrief das Amt für Inneres, Abteilung Migration, am 4. Mai 2017 die Aufenthaltsbewilligung von A___ und wies diesen an, bis spätestens am 15. Juni 2017 die Schweiz zu verlassen.