Die Widmung der Strasse würde dazu führen, dass im Strassenperimeter zahlreiche weitere Grundstücke überbaut werden könnten, dass Mehrverkehr entstünde und daraus Immissionen auf ihre Grundstücke und finanzielle Mehrbelastungen für den Unterhalt und den Ausbau der Strasse resultierten. Da sie an der Hauptversammlung vom 20. Mai 2017 gegen die Widmung gestimmt hätten, hätten sie ein schützenswertes Interesse an der Aufhebung des angefochtenen Beschlusses.