Seite 3 prüfen, bevor es auf die Behandlung einer Sache eintritt. Die Zuständigkeitsprüfung umfasst die Prüfung der sachlichen, örtlichen und funktionellen Zuständigkeit. Dabei handelt es sich um Sachurteilsvoraussetzungen, d.h. um Vorbedingungen, die erfüllt sein müssen, damit das Gericht sich materiell mit der Sache befassen und darüber entscheiden darf (MARKUS BOOG: in: Basler Kommentar BGG, 2. Aufl., 2011, N. 12 zu Art.