C. Gegen diesen Genehmigungsbeschluss liessen die nicht zustimmenden Mitglieder A1___ und A2___ (im Folgenden: Beschwerdeführer 1 und 2), vertreten durch RA AA___, mit Eingabe vom 4. Dezember 2017 beim Obergericht Beschwerde mit den eingangs erwähnten Rechtsbegehren erheben. Gerügt wird mit der Beschwerde u.a., dass die Statutenänderung dem öffentlichen Einspracheverfahren hätte unterstellt werden müssen. Im Wesentlichen wird die Beschwerde damit begründet, dass die Statutenänderung unvereinbar mit den übergeordneten Grundsätzen und Zielen der Raumplanung sei.