Das bäuerliche Bodenrecht, Kommentar zum BGBB, 2. A., Brugg 2011, N. 30 zu Art. 63 BGBB). Jedoch ist auch beim Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken durch Personen, welche nicht über ein landwirtschaftliches Gewerbe verfügen, erforderlich, dass deren Bewirtschaftung vom Wohnort des jeweiligen Erwerbers aus als vernünftig angesehen werden kann. Die Wirtschaftlichkeit der betreffenden Nutzung wird jedoch nicht vorausgesetzt. Dennoch muss die Selbstbewirtschaftung ernsthaft gewollt und praktisch möglich erscheinen (EDUARD HOFER, a.a.O., N29a zu Art. 9 BGBB).