D. Mit Eingabe vom 5. Dezember 2017 stellte die Bodenrechtskommission (im Folgenden: Vorinstanz) das eingangs erwähnte Rechtsbegehren. Im Weiteren teilte sie mit, dass sie auf eine Vernehmlassung verzichte. Seite 2 E. Mit Eingabe vom 22. Januar 2018 liessen die Beschwerdeführer unter Aufrechterhaltung der Anträge eine Replik einreichen. F. Auf die Begründung der gestellten Anträge wird – soweit erforderlich – in den Erwägungen näher eingegangen. Erwägungen