Hinweise für sensible zerviko- oder lumboradikuläre Ausfälle bestanden ebenso wenig wie motorische Defizite, so dass die vom behandelnden Rheumatologen Dr. F___ diskutierte radikuläre Symptomatik vom rheumatologischen Gutachter nicht bestätigt werden konnte. Der rheumatologische Gutachter legte stattdessen überzeugend dar, dass die Diagnose einer Dermatomyositis nicht automatisch eine lebenslängliche Arbeitsunfähigkeit bedeute, weshalb die Aussage des behandelnden Arztes, wonach die Beschwerdeführerin weder aktuell noch künftig je wieder in einer körperlich leichten Tätigkeit tätig sein könne, jeglicher klinisch adäquaten Grundlage entbehre.