A. Der im Jahr 1941 geborene A___ unterzog sich im Sommer 2016 bei Dr. med. B___ in Heiden einer periodischen Kontrolluntersuchung. Mit Schreiben vom 11. August 2016 an das Strassenverkehrsamt des Kantons Appenzell Ausserrhoden bezweifelte Dr. med. B___ die Fahrtauglichkeit von A___, wobei er die Durchführung einer Prüfung durch die Rechtsmedizin anregte. Mit Schreiben vom 17. August 2016 zeigte das Strassenverkehrsamt A___ die Eröffnung eines Verfahrens zur Abklärung von dessen Fahreignung und die Einholung eines verkehrsmedizinischen Gutachtens an.