Der genannte Fall sei jedoch eine der nächsten auf der Prioritätenliste. Sie hoffe, den Entscheid in den nächsten vier Wochen zustellen zu können. Nachdem der Entscheid in der Folge ausgeblieben war, blieben weitere Anfragen der Beschwerdeführerin vom 21. September 2016 und 9. Dezember 2016 an den Beschwerdegegner offenbar unbeantwortet.