Seite 5 Schriftenwechsel bereits am 28. November 2014 abgeschlossen wurde. Bis zum Entscheid vom 13. März 2017 betrug die gesamte Verfahrensdauer damit rund 30 Monate seit Anhängigmachung und rund 27 Monate seit Eintritt der Behandlungsreife. Gemäss Beilage 5 zur Beschwerdeschrift gab die stellvertretende Departementssekretärin mit E-Mail vom 20. Januar 2016 auf Anfrage der Beschwerdeführerin an, dass sich die Abschlüsse der Entscheidverfahren aufgrund einer internen Reorganisation verzögern würden. Der genannte Fall sei jedoch eine der nächsten auf der Prioritätenliste.