Ob die Blei-, Kupfer-, und Quecksilberkonzentration im Grundwasser zu hoch sind, wurde soweit ersichtlich nicht untersucht (vgl. act. 2/3, Anhang 3). Derartige Messungen sind für das Ausscheiden einer Gewässerschutzzone bzw. eines Gewässerschutzareals indessen auch nicht zwingend erforderlich, ist doch davon auszugehen, dass allfällige (gegebenenfalls aktuell überschrittene) Grenzwerte durch die gebotenen Sanierungsmassnahmen eingehalten werden können. Die mit dem Schiesstand in Verbindung stehenden Altlasten hindern die Ausscheidung der geplanten Schutzzonen folglich nicht.