2.5.6. Der Boden beim ehemaligen Schiesstand ist sowohl im Bereich des Mündungsfeuers als auch im Bereich des Kugelfangs mit Schwermetallen (insbesondere Blei, Kupfer und Quecksilber) belastet (act. 18/4; Art. 35 Schutzzonenreglement [act. 8/2.2/6/4a]). Diese Belastungen können das Grundwasser gefährden. Aus diesem Grund ist vorgesehen, den Boden im Bereich des Kugelfangs zu sanieren. Die Sanierung war für das Jahr 2015 vor-