Seite 14 2.5.4. Die Kantonsstrasse führt durch die Schutzzone S2 und S3 E___ sowie durch das Gewässerschutzareal SA2 und SA3 D___ (act. 2.2/6/5). Es besteht folglich die Gefahr, dass anlässlich eines Unfalls Treibstoffe oder andere wassergefährdende Transportgüter ausfliessen und das Grundwasser verschmutzen. Um dies zu verhindern, sieht Art. 12 des Schutzzonenreglements vor, dass die Strassen im Bereich der Schutzzonen und -areale mit Randbordüren zu versehen sind und das Abwasser abzuleiten ist.