Zu verweisen sei etwa auf die Autobahn A1 St. Gallen – Zürich, welche eine Schutzzone S2 durchquere (Grundwasserfassungen Thurau). Dem von der Kantonsstrasse ausgehenden Gefährdungspotential könne mit der Strassensanierung, welche innert der nächsten 10 Jahre durchzuführen sei, genügend Rechnung getragen werden. Die Kantonsstrasse stehe dem Erlass einer Grundwasserschutzzone bzw. eines Grundwasserschutzareals folglich nicht entgegen. Soweit der Beschwerdeführer eine Gefährdung des Grundwassers durch Überflutungen befürchte, sei darauf hinzuweisen, dass die GWF E___ selbst in solchen Situationen noch deutlich aus dem Wasser rage.