2.5.2. Die Gemeinde C___ räumt ein, dass Strassen im Einzugsgebiet immer eine gewisse Gefährdung für das Grundwasser darstellen. Entgegen der Behauptung des Beschwerdeführers seien Strassen in Grundwasserschutzzonen jedoch nicht per se ausgeschlossen, gebe es in der Praxis doch viele Beispiele, bei denen eine Strasse durch eine Grundwasserschutzzone führe. Zu verweisen sei etwa auf die Autobahn A1 St. Gallen – Zürich, welche eine Schutzzone S2 durchquere (Grundwasserfassungen Thurau).