Seite 13 fassung E___ gestanden habe, zumal der Boden anlässlich des Rückbaus nicht dekontaminiert worden sei. Die Gefahr akzentuiere sich dadurch, dass das Wasser an dieser Stelle gemäss dem durchgeführten Impfversuch nachgewiesenermassen bereits nach 36 Stunden ins Grundwasser gelange. Spezifische Untersuchungen im Zusammenhang mit der Altlastenproblematik des Schützenhauses seien nicht durchgeführt worden. Aufgrund der genannten Gefährdungen seien die Gewässerschutzzone bzw. das Gewässerschutzareal von vornherein nicht geeignet, das Schutzziel zu erreichen.