Die Fahrzeuge würden täglich hunderttausende Liter Benzin und Dieselöl im Tank mit sich führen, was die Ausscheidung einer Schutzzone nach Ansicht des Gemeinderates C___ nicht hindere, während der Beschwerdeführer nicht einmal 10 Liter Dieselöl in seiner Remise lagern dürfe. Dies stehe in keinem Verhältnis. Eine weitere Gefährdung sei darin zu erblicken, dass das geplante Grundwassergebiet E___ / D___, inklusive der Kantonsstrass, bei starken Regenfällen regelmässig überflutet werde. Schliesslich gehe auch eine Gefährdung vom Standort des ehemaligen Schützenhauses aus, das unmittelbar neben der Grundwasser-