Solche Gefährdungen seien jedoch gegeben. So führe die stark frequentierte Kantonsstrasse in Dammlage, mit über 6‘000 Fahrzeugen täglich, durch die geplante Grundwasserschutzzone S2 und S3 und das geplante Grundwasserschutzareal SA2 und SA3. Dies, obwohl gemäss der Wegleitung Grundwasserschutz (act. 2/3, S. 71) eine Strasse in Dammlage in der Schutzzone S1 und S2 und im Schutzareal SA1 und SA2 nicht zulässig sei. Die Fahrzeuge würden täglich hunderttausende Liter Benzin und Dieselöl im Tank mit sich führen, was die Ausscheidung einer Schutzzone nach Ansicht des Gemeinderates C__