16 und 19 Schutzzonenreglement), namentlich auf die Chemikalien-Risikoreduktions- Verordnung (ChmRRV, SR 814.81). Gemäss dieser dürfen beispielsweise flüssiger Hofund Recyclingdünger in der Schutzzone S2 nicht verwendet werden (ChmRRV, Anhang 2.6, Ziff. 3.3.1 Abs. 2). Angesichts dessen, dass der Chloridgrenzwert bereits heute in der Mehrzahl der Messungen (33 von 57) eingehalten wird und nur bei 6 Proben über 50 mg/l lag, ist davon auszugehen, dass er nach Umsetzung der vorgenannten Sanierungsmassnahmen und Nutzungsbeschränkungen durchwegs eingehalten werden kann.