Seite 12 weiteren Umfeld in Frage (act. 2/3, Ziff. 4.2.2). Um zu verhindern, dass die Strassensalzung das Grundwasser auch künftig beeinträchtigt, sollen in den Zonen S2, S3 bzw. SA2 und SA3 Strassen und Plätze aller Art, die dem Motorfahrzeugverkehr offen stehen, je nach Gefährdung mit Hartbelägen und Randbordüren sowie nötigenfalls mit Abirrschutz erstellt werden, wobei das Abwasser abgeleitet werden soll (Art. 12 und Ziff. 2.2 Schutzzonenreglement [act. 8/2.2/6/4a]).