Seit die revidierte Fassung der TBDV am 1. Mai 2018 in Kraft getreten ist, findet sich in der TBDV kein Grenzwert für Chlorid mehr. Hintergrund ist wohl, dass Chlorid für die Gesundheit grundsätzlich nicht schädlich ist, ja vom Körper sogar für diverse Stoffwechselfunktionen benötigt wird (https://en.wikipedia.org/wiki/Chloride#Role_in_ biology). Es ist folglich davon auszugehen, dass das Grundwasser D___, mit einem gemessenen Spitzenwert von 72.5 mg/l Chlorid (act. 2/3, Ziff. 4.2.2) ohne weiteres den Anforderungen an die Lebensmittelgesetzgebung genügt.