Ein Grenzwert für Chlorid (Cl-) fand sich darin nicht. Die Verordnung des EDI über Trink-, Quell- und Mineralwasser wurde am 1. Mai 2015 durch die Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV, SR 817.022.11) abgelöst. Gemäss Anhang 2 der damaligen Fassung der TBDV betrug der Grenzwert für Chlorid 250 mg/l. Seit die revidierte Fassung der TBDV am 1. Mai 2018 in Kraft getreten ist, findet sich in der TBDV kein Grenzwert für Chlorid mehr.