In Zukunft soll die Trinkwassernutzung aufgrund des erhöhten Gefahrenpotentials eingestellt werden (act. 2/3 Ziff. 1.3). Gleichzeitig soll aber die Möglichkeit zur erneuten Trinkwassernutzung erhalten bleiben und die Wasserqualität durch Ausscheidung des Wasserschutzareals D___ verbessert werden (vgl. act. 2/3, Ziff. 8.2). Das Wasser hat folglich den Anforderungen an die Lebensmittelgesetzgebung zu genügen. Diese wurden bis zum 30. April 2015 durch die Verordnung des EDI über Trink-, Quell- und Mineralwasser (SR 817.022.102) normiert. Ein Grenzwert für Chlorid (Cl-) fand sich darin nicht.