Seite 11 2.4.3. Grundwasser, das als Trinkwasser genutzt wird oder dafür vorgesehen ist, muss so beschaffen sein, dass das Wasser nach Anwendung einfacher Aufbereitungsverfahren die Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung einhält (Anhang 2, Ziff. 22 Abs. 1 GschV). Das Grundwasser D___ wird gegenwärtig als Trinkwasser genutzt (act. 17 Ziff. 1.3). In Zukunft soll die Trinkwassernutzung aufgrund des erhöhten Gefahrenpotentials eingestellt werden (act. 2/3 Ziff.