111 GschV). Das Grundwasser E___ ist in chemischer Hinsicht von einwandfreier Qualität, weist jedoch eine bakteriologische Verunreinigung auf (act. 2/3, Ziff. 4.2.1). Beim Grundwasser D___ ist der Chloridgehalt erhöht. Sodann besteht ebenfalls eine bakteriologische Verunreinigung (act. 2/3, Ziff. 4.2.2). Als Ursache für den erhöhten Chloridgehalt kommt in erster Linie die Strassensalzung und die Bewirtschaftung im weiteren Umfeld in Frage (act. 2/3, Ziff. 4.2.2). Die bakteriologische Belastung ist auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung zurückzuführen (act. 2/3, Ziff. 4.2.1).