Ein Beschluss liegt damit vor. Mit der Interessenwahrung wurde zunächst RA Dr. Kurt Steiner betraut (act. 25/2). Dieser übergab den Fall später an seine Bürokollegin, RA CC___. Darüber wurde der Gemeinderat anlässlich der Sitzung vom 11. Januar 2018 informiert, wobei es offenbar keine Einwände gab (act. 25/6). Die Vollmachtserteilung an RA CC___ vom 23. Januar 2018 (act. 14) erfolgte demnach zu Recht. Selbst wenn nicht, wären allfällige Mängel der Beschlussfassung mittlerweile durch den Genehmigungsbeschluss vom 4. September 2018 behoben (vgl. Art. 38 Abs. 1 OR).