Seite 7 Delegationsnorm in der Gemeindeordnung, demnach auch zur Beschlussfassung über die Einsetzung einer rechtlichen Vertretung zuständig. Wie sich dem Protokoll des Gemeinderats vom 6. Oktober 2016 entnehmen lässt, wurde damals festgehalten, dass „nun juristischer Beistand erforderlich“ sei (act. 25/1). Es ist folglich davon auszugehen, dass sich der Gemeinderat damals durchaus auf den Beizug eines Rechtsbeistands verständigt hat (vgl. auch act. 25/8 S. 2). Ein Beschluss liegt damit vor.