Mit Verfügung vom 27. September 2018 stellte das Obergericht das Schreiben den anderen Verfahrensbeteiligten zur Bedienung zu (act. 26). Mit Urteil vom 20. Dezember 2018 wies das Obergericht die Beschwerde ab, soweit es auf diese eintrat. Das Urteil wurde am 20. Dezember 2018 im Dispositiv an die Parteien versandt (act. 27). Mit Schreiben vom 21. Dezember 2018 verlangte der Beschwerdeführer die Entscheidbegründung (act. 29A). Erwägungen 1. Formelles 1.1. Prozessvoraussetzungen