Die Stellungnahme erfolgte am 5. März 2018 (act. 17). Mit Beschluss vom 28. Juni 2018 teilte das Obergericht den Beteiligten mit, dass es die Beratung zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen werde (act. 20). Am 29. August 2018 monierte der Beschwerdeführer, dass die Rechtsvertreterin des Gemeinderates C___ nicht durch einen gültigen Gemeinderatsbeschluss ermächtigt worden sei (act. 22). Der Gemeinderat C___ nahm dazu am 18. September 2018 Stellung (act. 24). Mit Verfügung vom 27. September 2018 stellte das Obergericht das Schreiben den anderen Verfahrensbeteiligten zur Bedienung zu (act.