Seite 4 formierte Rechtsanwältin CC___, dass sie vom Gemeinderat C___ mit dessen Interessenwahrung betraut worden sei (act. 13) und ersuchte um Zustellung der Akten zur Einsichtnahme (act. 13). Mit Verfügung vom 7. Februar 2018 nahm das Obergericht die dem Gemeinderat C___ angesetzte Frist zur Stellungnahme ab (act. 15) und übermittelte am 13. Februar 2018 der Rechtsvertreterin des Gemeinderats C___ die Akten zur Einsicht. Gleichzeitig setzte es ihr eine neue Frist zur Stellungnahme an (act. 16). Die Stellungnahme erfolgte am 5. März 2018 (act.