Die öffentliche Auflage der Pläne und Reglemente erfolgte in beiden Gemeinden vom 4. Mai 2015 bis zum 2. Juni 2015 (act. 8/2.2/6/3). Der Beschwerdeführer, dessen Grundstück zu einem grossen Teil in der Schutzzone S2 und S3 bzw. im Schutzareal SA2 und SA3 liegt, ist mit der Unterschutzstellung und der damit einhergehenden Nutzungsbeschränkung nicht einverstanden. B. Prozessverlauf im vorinstanzlichen Verfahren