Zu diesem Zwecke klärte die F___ AG mit diversen Markierversuchen die hydraulischen Verbindungen im Einzugsgebiet der Grundwasserfassungen E___ und D___ ab (act. 2/3 Ziff. 1.3). Gestützt darauf erstellte sie den hydrogeologischen Bericht vom 2. Mai 2012 und entwarf die Schutzzonen- und Schutzarealpläne E___ sowie das Schutzzonen- und Schutzarealreglement D___ (act. 2/3). Die Unterlagen wurden den zuständigen Ämtern beider Kantone zur Vorprüfung übergeben (act. 8/2.2/6/7; act. 8/2.2/6/8). Die öffentliche Auflage der Pläne und Reglemente erfolgte in beiden Gemeinden vom 4. Mai 2015 bis zum 2. Juni 2015 (act. 8/2.2/6/3).