2. Im Jahre 1994 wurde um das Gebiet der beiden Grundwasserfassungen E___ / D___ eine provisorische Grundwasserschutzzone gezogen (act. 2/3 Ziff. 1.2). Eine rechtsverbindliche Schutzzone wurde jedoch vorerst nicht ausgeschieden. Im Jahre 2009 erteilten der Gemeinderat C___ und die Wasserversorgung C___ der F___ AG den Auftrag, die Schutzzonenunterlagen zu überarbeiten und die Schutzzonendimensionierung zu überprüfen (act. 2/3 Ziff. 1.2). Zu diesem Zwecke klärte die F___ AG mit diversen Markierversuchen die hydraulischen Verbindungen im Einzugsgebiet der Grundwasserfassungen E___ und D___ ab (act. 2/3 Ziff.